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Saison

Auf- und Abstieg. - Neutraler Gutachter bestätigte: „Auf- und Abstieg ist möglich!“

München/Duisburg, 15. Januar

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München/Duisburg, 15. Januar

Neutraler Gutachter bestätigte: „Auf- und Abstieg ist möglich!“ Strukturausschuss DEB/DEL will nun die restlichen Fragen klären – Gründung der DEB-Ligenspielbetriebsgesellschaft würde folgen Der neutrale Gutachter Dr. Martin Schimke aus Hagen bestätigte, dass analog zum Lizenzspielstatut bzw. Gesellschaftsvertrag der Deutschen Eishockey-Liga DEL ein Auf- und Abstieg möglich sei. Für die DEB-Mitglieder, die Ende November 2000 auf ihrer Versammlung in Hannover beschlossen hatten, dass mit der DEL wenn möglich bis zum 15. Januar 2001 die Auf- und Abstiegsfrage zu klären sei, ist dies die Grundlage zur Gründung der DEB-Ligenspielbetriebsgesellschaft. In Kürze wird das Gutachten der DEL und dem DEB auch schriftlich vorliegen. „Wenn nun tatsächlich alle rechtlichen Fragen geklärt sind, können wir wie beschlossen die Spielbetriebsgesellschaft gründen. Es wäre schön, wenn dann tatsächlich Klarheit zum Thema sportlicher Auf- und Abstieg herrscht“, meinte DEB-Präsident Rainer Gossmann. Da die von den DEB-Mitgliedern gewünschten rechtlichen Voraussetzungen im Satzungswerk und dem Lizenzstatut der DEL erfüllt zu sein scheinen, wird am Montag, den 19. Januar in München der gemeinsame Strukturausschuss des DEB und der DEL die restliche Vorgehensweise klären. Dazu zählen die Gründung der DEB-Ligenspielbetriebsgesellschaft, der Zeitplan der Ausgliederung, der Umfang der Selbstverwaltung, das Stimmrecht bzw. die Festlegung der Gesellschaftsanteile, Aufgaben und Besetzung Geschäftsführung/Aufsichtsrat und ein Grundlagenvertrag unter der Berücksichtigung der Beschlüsse der DEB-Mitgliederversammlung (Spielordnung, Nachwuchsspielbetrieb, Passwesen, Regelung Auf-/Abstieg/DEL/LEV) und die Belange der Nationalmannschaften). Die Gründung der DEB-Ligenspielbetriebsgesellschaft macht es dann möglich, dass eine aus der DEL sportlich absteigende Kapitalgesellschaft im DEB-Bereich spielen und wirtschaften kann, ohne dass dem Verband aus steuerrechtlicher Sicht die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht.

Quelle: hockeyweb.de